Version:
1.38.2
de.telekom.magentatv.androidtv
Datum:
22.04.2021 11:00:00
Neue Funktionen
- Videoload Inhalte können nun direkt in der Magenta TV App gekauft oder gemietet werden. Die Verwendung der Videoload App ist nicht mehr erforderlich.
Behobene Fehler
- Nach der PIN Eingabe kam es in bestimmten Fällen zur Anzeige eines permanenten Ladekreises
- Der Hintergrund der Startseite wurde falsch dargestellt, nachdem man während der PIN Eingabe in den Stand-By Modus gewechselt ist
- Ein Fehler, der durch zweimaliges Drücken der Recording Taste beim Aufnehmen entstanden ist, wurde behoben
- Der Hintergrund wird nun korrekt angezeigt, nachdem die PIN bei einem gesperrten Kanal dreimal falsch eingegeben wurde
- Die Ladezeit für die "Weiterschauen" Lane auf der Startseite wurde deutlich verbessert
- Ein Video on Demand Inhalt wird nun nach dem Aufwachen aus dem Standby an der letzten Wiedergabeposition fortgesetzt
- In bestimmten Fällen führte die EPG Synchronisation zum Restart des Launchers
- Die Begrenzung für die Anzahl der gleichzeitigen Streams auf mehreren Geräten wird nun korrekt behandelt
- Ein Fehler, der nach dem Start der Magenta TV App die Wiedergabe von LiveTV verhinderte, wurde behoben
- Performance bedingte Bildruckler und ein langsameres Ansprechverhalten des Sticks wurden behoben
- Der Fehler, der zu Bildrucklern im LiveTV nach verbergen eines Senders in der Kanalliste führte, wurde behoben.
- Die Ladedauer des EPG nach Anpassungen der Kanalliste wurde verbessert
- Es ist nun wieder möglich bei einer laufenden Sendung durch stoppen und wieder starten der Aufnahmefunktion mehrere Teile einer Sendung aufzunehmen
- Auf der Detailseite einer Aufnahme wird nun die verbleibende Dauer des Inhaltes angezeigt
- In bestimmten Fällen wurde das Mini-Player Overlay nicht automatisch ausgeblendet
- Video on Demand Inhalte aus der Megathek, die bereits ein Bookmark hatten, konnten nicht abgespielt werden.
- Sofern die Default Aufnahme-Einstellung nicht mit der aufzunehmenden Sendung übereinstimmte, konnten Sendungen in Einzelfällen nicht aufgenommen werden